SGB XI

nach dem SGB XI

dazu gehören unter anderem

Körperpflege
An- und Auskleiden
Hilfe beim Toilettengang
Beratung und Hilfe bei Inkontinenz
Hilfe bei der Mobilität
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegeberatung zur Pflegeversicherung

Auf Verlangen der Pflegekassen:

Pflegestufe I und II: sollte eine halbjährliche Beratung durchgeführt werden

Pflegestufe III: sollte eine vierteljährliche Beratung durchgeführt werden

Haben Sie noch individuelle Wünsche?

Wir beraten Sie gern.

Telefon 036207/ 512-211

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