nach dem SGB XI
dazu gehören unter anderem
Körperpflege An- und Auskleiden Hilfe beim Toilettengang Beratung und Hilfe bei Inkontinenz Hilfe bei der Mobilität Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Hauswirtschaftliche Versorgung
Pflegeberatung zur Pflegeversicherung
Auf Verlangen der Pflegekassen:
Pflegestufe I und II: sollte eine halbjährliche Beratung durchgeführt werden
Pflegestufe III: sollte eine vierteljährliche Beratung durchgeführt werden
Haben Sie noch individuelle Wünsche?
Wir beraten Sie gern.
Telefon 036207/ 512-211
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